Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO

Für die korrekte rechtliche Darstellung musst du als Betreiber mit uns als Anbieter diese Vereinbarung abschliessen. Kostenlos versteht sich. Sie konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz. Der Abschluss geht hier ganz einfach online.

Präambel

Diese Vereinbarung konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte von appdinx oder durch appdinx Beauftragte personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.

1. Gegenstand und Dauer der Vereinbarung

appdinx stellt dem Auftraggeber eine internetbasierte Plattform zur Erstellung, Publikation und Pflege kundenspezifischer Apps und deren Inhalte zur Verfügung. Die Plattform ermöglicht zudem die Veröffentlichung der Apps in den Stores von Apple und Google.

appdinx verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art.4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO auf Grundlage dieses Vertrages.

Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff DSGVO erfüllt sind.

Diese Vereinbarung ist unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

2. Art und Zweck der Vereinbarung

Art der Verarbeitung

Innerhalb des Systems werden unterschiedliche Datentypen erfasst und verwaltet. Alle Daten werden in einer Datenbank, die zugehörigen Dateien auf einem Dateiserver in einem kundenspezifischen Bereich gespeichert. Der Auftraggeber hat die Hoheit über alle Daten und Dateien. Anlage, Verwaltung und Löschung dieser Daten unterliegen nicht der Verantwortung von appdinx, die lediglich die technische Plattform (Hard-/Software) zur Verarbeitung der Daten zur Verfügung stellt.

Art der personenbezogenen Daten

Innerhalb des Systems werden ausschließlich vom Auftraggeber erfasste Daten verarbeitet. Dazu gehören unterschiedliche Inhaltstypen zur Speisung der Apps als auch personen- oder kundenspezifische Daten für die Registrierung und Anmeldung.

Zweck der Verarbeitung

Dem Auftraggeber wird eine professionelle internetbasierte Plattform zur Verfügung gestellt. appdinx leistet technische Unterstützung (Helpdesk) gegenüber dem Auftraggeber. Die relevanten Parameter zur Rechnungsstellung werden monatlich bzw. jährlich durch appdinx ermittelt.

Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen

Zugriff auf das System haben ausschließlich die vom Auftraggeber autorisierten Personen nach entsprechender Einladung. Ein Zugriff für Mitarbeiter des Helpdesks von appdinx kann nur nach separater Freigabe erfolgen.

Eine über diese Vereinbarung hinausgehende Verarbeitung von Auftragsdaten ist appdinx nicht gestattet. Eine Verarbeitung für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist nicht zulässig. appdinx ist verpflichtet, die Auftragsdaten verschiedener Kunden getrennt zu verarbeiten.

3. Technische und organisatorische Maßnahmen

  1. appdinx hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber übergeben. Bei bestehenden Auftragsverhältnissen wird appdinx umgehend nach Erhalt dieser Vereinbarung den o.g. Nachweis dem Auftraggeber vorlegen.
  2. appdinx hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs.3 lit. c, Art. 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen (Anlage A).
  3. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es appdinx gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

4. Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten

  1. appdinx darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an appdinx wendet, wird appdinx dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
  2. Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch appdinx sicherzustellen.

5. Qualitätssicherung und sonstige Pflichten von appdinx

appdinx hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:

  1. Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und Art. 39 DSGVO ausübt. Dessen Kontaktdaten werden dem Auftraggeber zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme mitgeteilt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  2. Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO. appdinx setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. appdinx und jede appdinx unterstellte Person, die Zugang zu den personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
  3. Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Einzelheiten Anlage A).
  4. Der Auftraggeber und appdinx arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
  5. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Vertrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung bei appdinx ermittelt.
  6. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung bei appdinx ausgesetzt ist, hat ihn appdinx nach besten Kräften zu unterstützen.
  7. appdinx kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich in Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.
  8. Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 7 dieses Vertrages.

6. Unterauftragsverhältnisse

  1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die appdinx z. B. als Telekommunikationsleistungen, Post/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. appdinx ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
  2. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
  3. Die Unterauftragnehmer sind in Anlage 2 genannt.
  4. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt appdinx die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
  5. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragsnehmer aufzuerlegen.

7. Kontrollrechte des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit appdinx Überprüfungen auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch appdinx in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.
  2. appdinx stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten von appdinx nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. appdinx verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
  3. Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann erfolgen durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO; oder die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DSGVO.

8. Mitteilung bei Verstößen von appdinx

appdinx unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in Artikel 32 bis 36 der DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.:

  1. Die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technisch und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen.
  2. Die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden.
  3. Die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung.
  5. Die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde.

9. Weisungsbefugnis des Auftraggebers

  1. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich (mind. Textform).
  2. appdinx hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. appdinx ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert ist.

10. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten

  1. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich sind.
  2. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat appdinx sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Auf Anforderung des Auftraggebers wird appdinx dem Auftraggeber gegen Berechnung das Protokoll der Löschung vorlegen.
  3. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch appdinx entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

11. Schlussbestimmungen

  1. Sollte das Eigentum des Auftraggebers bei appdinx durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat appdinx den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. appdinx wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
  2. Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
  3. Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht.

Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird elektronisch erstellt und ist ohne Unterschriften gültig.

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